Wo, wie, wann darf ich fliegen?

Update vom 15.5.2022: Achtung, die folgenden Absätze stehen hier nur noch aus historischen Gründen. Sie werden demnächst überarbeitet oder ganz entfernt. Heute gilt die 'EU-Drohnenverordnung' mit einem für den Laien undurchdringlichen Dschungel aus Festlegungen, Einordnungen und Einschränkungen. Selbst konstruierte und selbst gebaute Modellflugzeuge kommen darin nicht vor. Der Betrieb von diesen ist außerhalb von Modellflugplätzen weitestgehend illegal. Es gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern. Für das 'Fliegen im Verbandsrahmen', also für Mitglieder von Organisationen, wie etwa dem DMFV, gilt bis Ende 2023 noch eine nationale Sonderregelung. Der Kampf um die Erhaltung meines Hobbys ist für mich damit weitestgehend verloren.


Update vom 17.4.2021: Bis mindestens Ende des Jahres 2021 darf man ein Modellflugzeug mit "Kenntnisnachweis" nach §21e LuftVO auch weiterhin außerhalb von Modellflugplätzen höher als 100m fliegen. Dies ist möglich aufgrund einer Übergangsregelung bis zu vollständigen Inkrafttreten der Drohnen EU-Regulierung.

Verbreiteter Irrglaube

Alle diese Ansichten sind falsch.

Als "Wildflieger", also als Modellflieger ohne Verein, bin ich verpflichtet, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Modellflug zu kennen. Leider sind viele Ansichten von Modellfliegern und "richtigen" Piloten schlichtweg falsch. Selbst auf Auskünfte im Modellflug-Fachgeschäft kann man sich nicht verlassen. Offenbar scheuen sich zum Beispiel die Verkäufer ihren Kunden zu erklären, dass für eventuelle Schäden ihre private Haftpflichtversicherung nicht (mehr) aufkommt und dass es eine Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung gibt. Besonders schlimm geht es in Modellflug-Foren zu. Da stellt jemand eine rechtliche Frage, zum Beispiel wie hoch man fliegen darf, und wird mit Vermutungen und persönlichen Meinungen abserviert. Da mich das schon eine Weile ärgert, habe ich hier einmal die wichtigsten Dinge zusammengetragen, die es zu beachten gibt. Achtung! dies ist keine rechtlich verbindliche Abhandlung! Im Zweifelsfall sollte der entsprechende (und vor allem aktuelle) Gesetzestext zu Rate gezogen werden.

Seit 7. April 2017 ist die neue Luftverkehrsordnung, auch genannt "Drohnenverordnung", in Kraft. Diese setzt die Vorschriften für den Betrieb von Freizeitmodellen und unbemannten kommerziellen Fluggeräten weitestgehend gleich. Das führt dazu, dass der kommerzielle Betrieb vereinfacht und der von Freizeitmodellen stark limitiert wird. Im Text der Verordnung wird relativ unverblümt ausgedrückt, dass Freizeitpiloten kommerziellen Interessen Platz zu machen haben.

Tips für Käufer eines "Spielzeugflugzeugs" oder "Drohne"

Bei den in Spielzeugläden oder auch Modellbau-Geschäften angebotenen "Spielzeugflugzeugen" handelt es sich meist um recht kleine Flugzeuge, Hubschrauber oder Quadrocopter mit elektrischem Antrieb, mit einem Gewicht von unter 2 kg, für die die meisten unten aufgeführten Regeln nicht zutreffen. Daher sollten die folgenden Tips beachtet werden:

Grundsätzliches

Der Betrieb von Modellflugzeugen unterliegt den Bestimmungen der Deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Zusätzlich gilt die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten. Dies alles klingt bei manchen als Spielzeug deklarierten Modellen albern, ist aber nun einmal so. Zuständig ist also die Luftverkehrsbehörde. Das bedeutet auch, dass zum Beispiel die Naturschutzbehörde nicht zuständig ist, zumindest solange wir nicht im Naturschutzgebiet fliegen, was ja verboten ist. Manchmal kommt es vor, dass wirkliche oder vermeintliche Naturschutzbeauftragte uns das Fliegen an einem bestimmten Ort untersagen wollen, meist mit dem Hinweis auf brütende Vögel o.ä. Dazu ist zu sagen, dass sie dafür schlichtweg nicht berechtigt sind! Ich bitte jedoch um einen höflichen Umgang mit diesen Zeitgenossen (den Vögeln und den Beauftragten). In gewissen Kreisen besitzen Modellflieger einen schlechten Ruf - manchmal auch zurecht.

Die wichtigsten Regelungen zusammengefasst

(Stand 7. April 2017)

Diese Regeln gelten für das "wilde" Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen. Auf Modellflugplätzen können andere oder weitere Regeln oder Einschränkungen oder Erweiterungen gelten.

Erläuterungen

Haftpflichtversicherung
Es gab da 2005 eine Gesetzesänderung, von der viele nichts wissen. Vorher waren nur der Betrieb von Modellen mit Verbrennungsmotor von der Versicherungspflicht betroffen, heute braucht man selbst für einen Segler ohne Fernsteuerung eine solche. Leider passiert es häufig, dass sich Leute im Spielzeuggeschäft ein Flugmodell, meist mit irgendeiner Form von Elektroantrieb, kaufen und vom Verkäufer nicht auf die notwendige Versicherung hingewiesen werden. Ich habe auch schon erlebt, wie ein Verkäufer einem Kunden genau das Gegenteil erzählte. Ich kann versichern, dass man sich im Geschäft sehr unbeliebt macht, wenn man eine Richtigstellung versucht. Dass die Privathaftpflichtversicherung auch Flugmodelle wirksam einbezieht ist sehr unwahrscheinlich, aber es gibt solche Versicherungen. Wenn man seine PHV prüft, findet man meist einen Fallstrick, der da lautet: "Modellflugzeuge ohne Motor, für die keine Versicherungspflicht besteht" sind versichert. Seit 2005 sind jedoch alle Modellflugzeuge versicherungspflichtig! Damit fallen sie aus der privaten Haftpflichtversicherung heraus und müssen separat versichert werden. Zu einer Versicherung kommt man durch Eintritt in einem Modellflugverein oder durch Einzelmitgliedschaft in einer der Flugsportorganisationen. Oder man sucht sich eine eine Versicherungsgesellschaft, die entsprechende Policen anbietet.

Abstand zu Flugplätzen und Flughäfen
Gemeint sind Plätze für manntragende Flugzeuge, nicht etwa Modellflugplätze. Wenn man in der Nähe z.B. einen Sportfluglatz vorfindet, ist es eine gute Idee, dort Bescheid zu geben, wo man sich mit seinem Modellflugzeug aufhalten wird. Man erhält dort gegebenenfalls weitere Auskünfte. Leider ist dort das vorherrschende Wissen über die Rahmenbedingungen für den Modellflug nicht immer korrekt, obwohl diese Leute es eigentlich wissen müssten. Ich habe bei einer solchen Gelegenheit im Gespräch auch von komplett unsinnigen und falschen Verboten gehört. Egal! Trotzdem hinfahren und Bescheid geben, wo man zu fliegen gedenkt.

In der Umgebung von Flughäfen gibt es eine deutlich größere Kontrollzone, in der Modellflug verboten ist. Siehe unten, kontrollierter Luftraum.

Maximalgewicht
Hier auch noch einmal der Hinweis, dass die Gewichtsangaben (2 kg ohne Kenntnisnachweis, 5 kg mit) nur außerhalb von Modellflugplätzen gelten. Modellflugvereine haben für ihren Flugplatz meist eine Aufstiegserlaubnis für schwerere Modelle. Will man trotzdem ein schwereres Modell außerhalb vom Modellflugplatz starten, braucht es eine gesonderte Aufstiegserlaubnis. Da das wohl kaum jemand machen wird, erspare ich mir die Details.

100m und der Kenntnisnachweis
Zunächst legt die Drohnenverordnung eine maximale Flughöhe von 100m für alle unbemannten Fluggeräte außerhalb von Modellflugplätzen generell fest. Der Erwerb eines Kenntnisnachweises (für den eine Prüfung abzulegen ist) führt laut § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3 dazu, dass man a) Modelle schwerer als 2 kg starten darf und b) auch außerhalb von Modellflugplätzen nicht an die 100m Höhenbegrenzung gebunden ist, jedoch nur dann, wenn das Fluggerät kein Multikopter ist. Für Multikopter gilt immer eine maximale Flughöhe von 100m!

Direkte Sicht
In der Drohnenverordnung findet sich verwirrend viel Text darüber, dass zum Fluggerät direkte Sicht gegeben sein muss und wann das der Fall ist und wie Fliegen mit Videobrille (FPV) zu erfolgen hat. Direkte Sicht bedeutet, dass der Pilot das Fluggerät mit bloßem Auge und ohne weitere Hilfsmittel sehen kann.

Für das FPV-Fliegen zitiere ich den DMFV:
"Fliegen per Videobrille oder per Monitor darf bis zu einer Höhe von 30 m betrieben werden, wenn entweder das Modell nicht schwerer als 250 g ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Bei Betrieb über 30 m bleibt es bei der Pflicht, ein Lehrer-Schüler-System einzusetzen, welches es dem "Lehrer" ohne Videobrille ermöglicht, jederzeit die Steuerung zu übernehmen."

(Ob und wo ich mit meinem Fluggerät Foto- oder Filmaufnahmen machen darf, ist hier kein Thema, denn es betrifft den Bereich der Bild- und Persönlichkeitsrechte.)

Kontrollierter Luftraum
Das ist ein sehr komplexes Thema. Es geht darum, wie hoch ich (mit Kenntnisnachweis) überhaupt fliegen darf, bzw. welchen Abstand ich zu Flughäfen haben muss. Grundsätzlich beginnt in Deutschland der kontrollierte Luftraum spätestens in einer Höhe von 2500 ft (ca. 762 m) über Grund. Höher als 762 m darf in Deutschland also nirgendwo ohne Freigabe der Luftverkehrsaufsicht geflogen werden. In vielen Gebieten beginnt der kontrollierte Luftraum jedoch bereits in wesentlich geringerer Höhe. Das sind schlechte Nachrichten für Leute, die ausgedehnte Thermikflüge oberhalb von 1000 ft (ca. 304 m) machen wollen. Diese sollten sich erkundigen, ob sie sich im Bereich des abgesenkten kontrollierten Luftraumes befinden. Auskunft über die Situation geben die sogenannten ICAO-Luftfahrt-Karten, die man für wenig Geld auch online ordern kann. Ich musste feststellen, dass im Rhein-Main-Gebiet, wo ich wohne und fliege, recht großräumig der kontrollierte Luftraum bei jenen 1000 ft beginnt. Will ich höher fliegen, muss ich schon ein gutes Stück bis in den Vogelsberg, Spessart oder Odenwald fahren. Natürlich gehört dann zum Thermikfliegen auch, dass wir genau wissen (und nicht schätzen) wie hoch unser Flieger ist. Fliegen mit Funk-Variometer, sowieso eine gute Idee, ist dann angesagt.

Seit 1. Juni 2015 gilt für die Kontrollzone der internationalen Flughäfen eine etwas verwirrende Sonderregelung. Früher durfte dort überhaupt nicht geflogen werden, denn der kontrollierte Luftraum beginnt schon am Boden. Neu ist, dass im Abstand vom wenigstens 1,5 km vom Gelände des Flughafens doch geflogen werden darf, jedoch nur bis zu einer Höhe von 30 m. Wo die Kontrollzone endet, wo also wieder höher geflogen werden darf, geben die o.g. ICAO-Luftfahrt-Karten an. Achtung: 30 m sind schnell erreicht! Für "richtige" Flugmodelle ist das gerade mal die Sicherheitshöhe. Daher kommt Fliegen in diesem Bereich wohl nur für Hubschrauber, Copter oder Parkflyer in Frage, und selbst die müssen aufpassen, dass sie nicht darüber hinaus schießen.

Grundeigentümer
Hiermit meine ich vor allem unsere Bauern und Landwirte, auf deren Wiesen und Weiden wir starten und landen. Grundsätzlich können sie uns das Fliegen über(!) ihrem Grund und Boden nicht verbieten (Die Benutzung des Luftraumes ist keine Gnade, sondern Recht). Was sie jedoch können, ist uns das Betreten ihres Grundstückes zu verbieten. Daher sollte man sich im Zweifelsfall beim Grundbesitzer erkundigen, ob man das Gelände benutzen darf. Hier kann es durchaus vorkommen, dass der Bauer ablehnt. Dies ist meist keine Schikane - der Besitzer hat oftmals gute Gründe. Für den modellfliegenden Städter, der Milch und Wurst vom Supermarkt bezieht, ist es vielleicht unverständlich, warum man nicht über die Wiese laufen darf, die so viel Ähnlichkeit mit dem verwilderten Rasen hinter dem eigenen Haus hat. Für den Bauern ist das aber eine Frucht, die er irgendwann ernten will, mit der er seine Tiere füttert und seinen Lebensunterhalt verdient. Ist die Wiese kurz, weil noch nicht lange genug gewachsen, oder gerade gemäht, wird niemand etwas gegen die Ausübung unseres Hobbys haben. Steht das Gras aber kurz vor der Mahd und wir legen es mit unseren Aktivitäten großräumig platt, trifft uns der gerechte Zorn des Besitzers. Ich empfehle, beim Fliegen auf einem Weg stehen zu bleiben, von dort aus zu starten und in dessen Nähe zu landen. Wir holen unser Modell nach der Landung zurück auf diesen Weg (falls wir nicht schon dort gelandet sind), wobei wir die kürzeste Strecke über die Wiese laufen und auf derselben auch wieder zurückkehren. Geraten wir bei einem kontrollierten Absturz doch einmal zwischen die angebauten Kohlköpfe, sehen wir zu, dass wir bei der Bergung keine der Feldfrüchte beschädigen. Bei häufigem Fliegen über Maisfeldern (super Thermik!) empfehle ich einen Ortungspieper.

Weiterführende Links

Luftverkehrsordnung LuftVO
Luftverkehrsgesetz LuftVG
Seite des DMFV mit Erläuterungen zur Luftverkehrsordnung LuftVO
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, "Drohnenverordnung"
Modellflug und Luftrecht auf RC-Online
Gefahr für den Modellflug